Meistens ist die Online-Ausweisfunktion bereits aktiviert - Falls dies nicht der Fall ist kann die Funktion online oder im Bürgerbüro aktiviert werden.
Im deutschen Personalausweis, der eID-Karte für EU/EWR-Bürger*innen und dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) befindet sich ein Chip. Darauf sind Ihr Foto und Ihre Daten gespeichert. Der Chip ermöglicht es Ihnen, sich online auszuweisen.
Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen wollen, muss zuvor der Chip von der Behörde aktiviert werden. In den meisten Fällen ist die Online-Ausweisfunktion bereits aktiviert, insbesondere bei nach dem 15.07.2017 beantragten Personalausweisen.
Ist die Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet, kann das verschiedene Gründe haben, z.B.
- wenn Sie sich beim Empfang Ihres Ausweises gegen die Aktivierung entschieden hatten oder der standardmäßigen Aktivierung aktiv widersprochen hatten
- oder wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihr 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten
- Gütiger deutscher Personalausweis, eID-Karte für EU/EWR Bürger*innen oder elektronischer Aufenthaltstitel.
- Die Online-Ausweisfunktion wurde noch nicht aktiviert.
- Vollendung des 16. Lebensjahres: Den PIN-Brief erhalten Sie, wenn Sie zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind. Haben Sie zum Antragszeitpunkt jedoch das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Online-Ausweisfunktion deaktiviert. Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie die Online-Ausweisfunktion aktivieren lassen.
Zusätzlich für den Online-Antrag:
- Deutsche Meldeadresse: Die Bestellung des PIN-Rücksetzbriefes online wird aktuell nur für Deutschland angeboten. Die Lieferadresse für den PIN-Rücksetzbrief wird automatisch aus Ihrem Ausweis oder Ihrer eID-Karte ermittelt (mit dem mit eAT nicht möglich). Steht dort keine deutsche Meldeadresse, wird Ihnen der Dienst nicht angeboten.
- Smartphone oder Tablet mit NFC-Schnittstelle oder Computer mit Lesegerät
- Installierte AusweisApp2
Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit deaktivierter Online-Ausweisfunktion
keine
gebührenfrei
sofort / bei Online-Dienst wenige Tage (Postlauf)
Wenn die Online-Ausweisfunktion nicht aktiviert wurde können Sie diese nach Terminvereinbarung im Bürgerbüro aktivieren lassen.
Alternativ können Sie die Funktion über den Online-Dienst aktivieren. Sie erhalten einen PIN-Rücksetzbrief mit der Post.
Einrichtungen
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Bürgerbüro im Rathaus Rheda
- Telefonnummer: 05242 963-231
- Faxnummer: 05242 963-393
- E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de
- Servicezeiten
- Weitere Informationen
-
Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück
- Telefonnummer: 05242 9040-90
- Faxnummer: 05242 9040-91
- E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de
- Servicezeiten
- Weitere Informationen
Kontaktpersonen
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Telefonnummer: 05242 963-226
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-221
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Faxnummer: 05242 963-393
-
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Telefonnummer: 05242 963-221
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-224
-
Faxnummer: 05242 963-410
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Abteilungsleitung
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Telefonnummer: 05242 963-232
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-226
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-221
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-226
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-229
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-219
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-223
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-226
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Faxnummer: 05242 963-393